Hunde, deren Gefährlichkeit vermutet wird oder im Einzelfall festgestellt worden ist. (§3 LHundG NRW)
Gefährliche Hunde
sind Hunde der Rassen
- Pittbull Terrier
- American Staffordshire Terrier
- Staffordshire Bullterrier
- Bullterrier
sowie
deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden.
Hunde bestimmter Rassen (§10 LHundG NRW)
- Alano
-
American Bulldog
- Bullmastiff
- Mastiff
- Mastino Espanol
- Mastino Napoletano
- Fila Brasileiro
-
Dogo Argentino
- Rottweiler
- Tosa Inu
- Old English Bulldog
sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit
anderen Hunden.
Für diese Hunde (§3 und §10) ist zwingend eine Haltungserlaubnis zu beantragen!
Bitte geben Sie die ungefähre Alter in Jahren ein!
Sollten Sie mit dem Hund umgezogen sein, so beachten Sie Folgendes bitte besonders: Tragen Sie hier ein, seit wann Sie den Hund in der {myForm.xml_mandant_name_lang} halten.
Wenn Sie den Antrag über Ihr Smartphone oder Tablet ausfüllen, können Sie Dokumente direkt abfotografieren.
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Bitte geben Sie hier nur die führende Hausnummer ein. Der nachgestellte Buchstabe ist in das Feld „Hausnummer-Zusatz“ einzutragen. Bei zusammengesetzten Hausnummern (z.B. 38-40 oder 42-48) ist der zweite Teil ebenfalls in das Feld „Hausnummer-Zusatz“ einzutragen.
Wenn Sie den Antrag über Ihr Smartphone oder Tablet ausfüllen, können Sie Dokumente direkt abfotografieren.
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Das Kassenzeichen finden Sie auf Ihrem Hundesteuerbescheid.
Bitte geben Sie unbedingt - wenn Ihr Hund gechipt ist - die Nummer an, damit die Abmeldnug an die Landeshundedatenbank übermittelt werden kann!
Bitte geben Sie hier den Tag der Abgabe/Veräußerung, des Todes oder des Wegzuges an!
Bitte geben Sie hier nur die führende Hausnummer ein. Der nachgestellte Buchstabe ist in das Feld „Hausnummer-Zusatz“ einzutragen. Bei zusammengesetzten Hausnummern (z.B. 38-40 oder 42-48) ist der zweite Teil ebenfalls in das Feld „Hausnummer-Zusatz“ einzutragen.
Wenn Sie den Antrag über Ihr Smartphone oder Tablet ausfüllen, können Sie Dokumente direkt abfotografieren.
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Das Kassenzeichen finden Sie auf Ihrem Hundesteuerbescheid.
Bitte geben Sie in Ihrer Begründung an,ob eine Steuerermäßigung oder eine Steuerbefreiung gewünscht wird.
Wenn Sie den Antrag über Ihr Smartphone oder Tablet ausfüllen, können Sie Dokumente direkt abfotografieren.
Das Kassenzeichen finden Sie auf Ihrem Hundesteuerbescheid.
Bitte geben Sie hier nur die führende Hausnummer ein. Der nachgestellte Buchstabe ist in das Feld „Hausnummer-Zusatz“ einzutragen. Bei zusammengesetzten Hausnummern (z.B. 38-40 oder 42-48) ist der zweite Teil ebenfalls in das Feld „Hausnummer-Zusatz“ einzutragen.